Nach Situation
Unterlagen vorbereiten
Welche Dokumente Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, früheren Ehen und Ihrer persönlichen Situation ab. Unten finden Sie die Muster, die Familieretshuset am häufigsten anfordert. Für eine maßgeschneiderte Checkliste nutzen Sie den Unterlagen-Check.
Für jedes Paar
- Reisepass-Kopien beider Partner, alle Seiten inkl. Umschlag.
- Ausgefüllter gemeinsamer Antrag an Familieretshuset.
- Zahlung der offiziellen Antragsgebühr.
EU-/EWR-Bürger
- EU-/EWR-Personalausweis kann den Pass ergänzen.
- Bei Wohnsitz in Dänemark kann ein Aufenthaltsnachweis verlangt werden.
Nicht-EU-Bürger (auch UK und USA)
- Nachweis der legalen Einreise oder des Aufenthalts in Dänemark.
- Apostille auf ausländischen Urkunden (Scheidung, Familienstand, Geburt), bei britischen und US-Urkunden Standard.
- Beglaubigte Übersetzungen ins Dänische, Englische oder Deutsche bei anderen Sprachen.
Bei früherer Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil, oder
- Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, oder
- Annullierungsdokument.
Im Original (oder beglaubigte Kopie) mit Apostille und Übersetzung, wo erforderlich.
Bei gemeinsamen Kindern
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder belegen das Familienverhältnis, wo relevant. Für ausländische Urkunden gelten die gleichen Übersetzungs- und Apostille-Regeln.
Wohnsitz außerhalb Dänemarks
Eine Ledigkeitsbescheinigung aus dem Wohnsitzland wird in der Regel angefordert. Sie bestätigt, dass Sie nach dem Recht jenes Landes heiraten dürfen.
Nach der Trauung
Sie erhalten eine dänische Heiratsurkunde. Auf Wunsch wird eine mehrsprachige Heiratsurkunde ausgestellt, praktisch in vielen EU-Ländern, insbesondere Deutschland, weil sie eine zusätzliche Übersetzung erspart.
FAQ
Häufige Fragen
Müssen alle Dokumente übersetzt werden?
Müssen alle Dokumente übersetzt werden?
Was ist eine Apostille und brauchen wir eine?
Was ist eine Apostille und brauchen wir eine?
Wo bekommen wir eine Apostille?
Wo bekommen wir eine Apostille?
Brauchen wir Originale?
Brauchen wir Originale?
Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige dänische Behörde (Familieretshuset). Gebühren, Bearbeitungszeiten und Termine können sich ändern.
Last verified: 2026-05
Weiterlesen
& next
Three short reads that pair with this one.