AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsumfang
SimpleMarriage erbringt administrative Beratungs- und Vorbereitungsleistungen für Paare, die in Dänemark heiraten möchten. Wir helfen Ihnen, dänische Anforderungen zu verstehen, eine maßgeschneiderte Checkliste zu erstellen, Ihren Antrag vor Einreichung auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Gemeinde- und Terminwahl zu beraten.
Nicht im Leistungsumfang
- Rechtsvertretung oder formelle Rechtsberatung.
- Aufenthalts-, Visum- oder Migrationsberatung.
- Hochzeitsplanung, Location, Catering, Fotografie, Dekoration.
- Kommunikation mit Behörden als rechtlicher Vertreter (Dokumentenübermittlung nach schriftlicher Anweisung möglich).
Behördenverantwortung
Die endgültige Entscheidung über einen Antrag trifft Familieretshuset bzw. die zuständige dänische Behörde. Wir garantieren weder:
- Genehmigung Ihres Antrags,
- bestimmte Bearbeitungszeiten,
- Trauterminverfügbarkeit in einer Gemeinde,
- Anerkennung in einem bestimmten Drittland.
Honorar
Unsere Servicegebühr wird vorab schriftlich genannt. Die offizielle dänische Antragsgebühr (derzeit DKK 2.100) ist getrennt und wird direkt an Familieretshuset gezahlt. Drittkosten (Übersetzungen, Apostille, Porto) werden separat genannt und zum Selbstkostenpreis weitergegeben.
Stornierung
Bei Stornierung vor wesentlichem Arbeitsbeginn erfolgt die Erstattung des vollen Servicehonorars. Nach Arbeitsbeginn anteilige Erstattung nach erbrachter Leistung. Die offizielle Antragsgebühr unterliegt nach Zahlung den Regelungen von Familieretshuset.
Haftungsbeschränkung
Wir arbeiten sorgfältig auf Basis Ihrer Angaben. Für Ergebnisse, die von Behördenentscheidungen Dritter, unrichtigen Angaben Ihrerseits oder höherer Gewalt abhängen, haften wir nicht.
Anwendbares Recht
Es gilt dänisches Recht.
Kontakt
Fragen: info@simplemarriage.dk.
Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige dänische Behörde (Familieretshuset). Gebühren, Bearbeitungszeiten und Termine können sich ändern.
Last verified: 2026-05