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Die rechtlichen Grundlagen

Voraussetzungen für eine Eheschließung.

Die Voraussetzungen sind kurz, klar und werden über eine einzige nationale Behörde, Familieretshuset, einheitlich angewendet. Die Hürde liegt nicht in der Komplexität der Regeln, sondern in der Vollständigkeit Ihres Antrags.

Alter

Beide Partner müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein.

Familienstand

Beide Partner müssen unverheiratet, oder rechtlich frei zu heiraten, sein. Eine vorherige Ehe muss durch Scheidung, Tod oder Annullierung rechtskräftig beendet sein. Sie benötigen offizielle Unterlagen, die diesen Status belegen.

Identität

Jeder Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Reisepässe werden überall akzeptiert; EU-/EWR-Personalausweise können den Pass für EU-Bürger ergänzen. Bringen Sie alle Seiten des Passes, einschließlich Umschlag, in der vom Antrag geforderten Form mit (in der Regel klare Scans oder Kopien).

Rechtmäßiger Aufenthalt in Dänemark

Wo zutreffend, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Antrags oder der Trauung rechtmäßig in Dänemark aufhalten. EU-/EWR-Bürger nutzen üblicherweise Pass oder Personalausweis; Nicht-EU-Partner müssen legale Einreise, gültiges Visum oder ein Aufenthaltsrecht separat nachweisen.

Familienverhältnis

Eheschließungen zwischen nahen Verwandten sind nicht zulässig.

Ausländische Dokumente

Außerhalb Dänemarks ausgestellte Dokumente müssen unter Umständen ins Dänische, Englische oder Deutsche beglaubigt übersetzt werden. Dokumente aus Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens benötigen meist eine Apostille; aus anderen Staaten eine vollständige Legalisation. Britische und US-amerikanische Urkunden brauchen fast immer eine Apostille. Mehr unter benötigte Dokumente.

Die Entscheidung der Behörde

Die endgültige Entscheidung trifft Familieretshuset. Die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen ist notwendig, aber keine Garantie, die Behörde prüft jeden Fall einzeln. Wir helfen Ihnen, den bestmöglichen Antrag vorzubereiten. Starten Sie mit dem Unterlagen-Check.

FAQ

Häufige Fragen

Können wir mit Touristenvisum in Dänemark heiraten?

Viele Paare tun das. Die dänische Behörde verlangt einen Aufenthaltsnachweis, wo zutreffend, ein legaler Touristenaufenthalt reicht in der Regel. Nicht-EU-Partner müssen die legale Einreise separat nachweisen.

Müssen wir in Dänemark wohnen?

Nein. Es gibt keine Wohnsitzpflicht für die Eheschließung in Dänemark.

Ist gleichgeschlechtliche Ehe möglich?

Ja. Dänemark stellt gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich vollständig gleich. Antrag und Unterlagen sind identisch.

Was, wenn einer von uns schon verheiratet war?

Eine vorherige Ehe muss rechtskräftig durch Scheidung, Tod oder Annullierung beendet sein. Sie brauchen das endgültige Scheidungsurteil, die Sterbeurkunde oder das Annullierungsdokument, meist im Original, mit Übersetzung und Apostille, wo erforderlich.

Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige dänische Behörde (Familieretshuset). Gebühren, Bearbeitungszeiten und Termine können sich ändern.

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